Nicht immer ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erforderlich.
Manchmal reicht eine Marktwertschätzung oder das sogenannte Kurzgutachten zur Orientierung aus.
Marktwertschätzung . Kurzgutachten
Die Marktwertschätzung ist eher zur Orientierung für nachfolgende Situationen geeignet:
- Kauf oder Verkauf
- Zur eigenen Vermögensübersicht
- Wertaufteilung bei gütlicher Einigung aus.
Eine Marktwertschätzung oder auch gerne Kurzgutachten genannt, ist gegenüber dem Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB wesentlich verkürzt. Die Beschreibung erfolgt stichpunktartig einschließlich der rechtlichen Gegebenheiten. Objektspezifische Besonderheiten, Sanierungsstau sowie Rechte und Lasten, werden berücksichtigt. Die Kaufpreisschätzung als sogenanntes Kurzgutachten beinhaltet ein geeignetes normiertes Wertermittlungsverfahren sowie die Plausibilisierung des Ergebnisses. Die verkürzte Darstellung ist nicht verwendbar für steuerliche Zwecke, bei rechtlichen Auseinandersetzungen und zur Vorlagen beim Betreuungsgericht. Der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen gleichen denen eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB. Das Kurzgutachten oder auch Kaufpreiseinschätzung umfasst i.d.R. etwa 30 bis 40 Seiten.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen für eine Marktwertschätzung (Kurzgutachten) sind auszugsweise aufgeführt.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn wir bei der Unterlagenbeschaffung behilflich sein sollen.
- Aktueller Grundbuchauszug
- Bei Eintragungen im Grundbuch in der Abteilung II: entsprechende Urkunden
- Bemaßte Grundrisse, Ansichten und Schnitte
- Aufstellung Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Baugenehmigung
- Liegenschaftskarte
- Energieausweis
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Bei der Auflistung handelt es sich um eine Auswahl, weitere Unterlagen werden auf Anfrage und je nach Objektart bekanntgegeben. Eine Wertermittlung ist nur möglich, wenn sämtliche erforderliche Unterlagen vorliegen.
Normierte Wertermittlungsverfahren
Vergleichswertverfahren
§§ 24 – 26 ImmoWertV
Ertragswertverfahren
§§ 27 – 34 ImmoWertV
Sachwertverfahren
§§ 35 – 39 ImmoWertV
Was uns auszeichnet
Qualifikation
Unserer langjährigen Berufserfahrungen in der Bau- und Immobilienbranche verdanken wir über ein tiefes und zugleich breitgefächertes Fachwissen, das für die qualifizierte Wertermittlung eine sehr gute Basis bildet.
Unabhängigkeit
Mit unseren Personenzertifizierungen verpflichten wir uns dazu, stets unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Lebenslanges Lernen
Wir halten unser Wissen durch fortlaufende Weiterbildungen stets aktuell und erweitern es durch Zusatzqualifizierungen.
Rezertifizierungen im Bereich der Immobilienbewertung sind erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und bitten Sie, das Formular vollständig auszufüllen.
2025 Birgit Hüning
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