Bei einer An- und Verkaufsberatung bieten wir neutrale und qualifizierte Entscheidungshilfen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Wir bieten unabhängige An- und Verkaufsberatungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen an.
Ankaufberatung . Hauskaufberatung
Bei einer Hauskaufberatung werden von uns folgende Fragestellungen mündlich oder schriftlich beantwortet:
- Ist der Immobilienkaufpreis gerechtfertigt?
- Liegen Baumängel, Bauschäden oder Instandhaltungsstau vor?
- Sind bauliche Änderungen an der Wunschimmobilie möglich?
- Wie ist der energetische Zustand der Wunschimmobilie?
Den Umfang einer Hauskaufberatung können Sie individuell wählen. Folgende Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:
- Mündliche Vor-Ort-Beratung
- Ortstermin mit Protokoll
- Ortstermin mit Kurzgutachten in Form einer Gutachterlichen Stellungnahme
Darüber hinaus können wir als bauvorlageberechtigte Architekten bei baulichen Änderungswünschen die Machbarkeit prüfen und Sie ggf. bei der Planung, Kostenschätzung und der Erstellung von Genehmigungsunterlagen unterstützen.
Verkaufsberatung . Marktwertschätzung
Vor dem Verkauf Ihrer Immobilien nehmen wir Ihr Objekt in Augenschein und prüfen den baulichen und energetischen Zustand. Gibt es wertbeeinflussende Rechte oder Lasten?
Durch Auswertungen des Ortstermins und der erforderlichen Unterlagen schätzen wir den Kaufpreis Ihrer Immobilie, unabhängig und neutral. Dabei berücksichtigen wir das aktuelle Marktgeschehen. Dies schützt Sie einerseits vor einem zu niedrig eingestuften Kaufpreis, was mit einem wirtschaftlichen Verlust verbunden wäre und andererseits vor einem zu hoch eingeschätzten Marktwert, der den Verkaufsprozess unnötig in die Länge ziehen lässt.

Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind bei einer An- und Verkaufsberatung relativ identisch. Hier werden auszugsweise einige Unterlagen aufgeführt.
- Aktueller Grundbuchauszug
- Bei Eintragungen im Grundbuch in der Abteilung II: entsprechende Urkunden
- Bemaßte Grundrisse, Ansichten, Schnitte
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Baugenehmigung
- Liegenschaftskarte
- Energieausweis
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Anliegerbescheinigung
Weitere Unterlagen werden auf Anfrage und je nach Objektart bekanntgegeben.