Nicht immer ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erforderlich. Manchmal reicht eine Marktwertschätzung oder das sogenannte Kurzgutachten zur Orientierung aus.
Marktwertschätzung (Kurzgutachten) . kompakt und aussagekräftig
Eine Marktwertschätzung oder auch gerne Kurzgutachten genannt, ist die Immobilienbewertung in Anlehnung an das Verkehrswertgutachten. Die Marktwertschätzung beinhaltet eine fundierte Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie, ohne des sehr ausführlichen Umfangs eines Vollgutachtens.
- Stichpunktartige Beschreibung inklusive der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Normiertes Wertermittlungsverfahren
(Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren) - Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
- Berücksichtigung von wertrelevanten Sanierungsstau und Bauschäden
- Rechte und Belastungen (z.B. Grunddienstbarkeiten wie Wegerecht, Leitungsrecht, Überbaurecht etc.) fließen in die Wertermittlung ein
Die Marktwertschätzung dient in erster Linie Ihrer Orientierung bei
- Kauf oder Verkauf
- Zur eigenen Vermögensübersicht
- Wertaufteilung bei gütlicher Einigung
Der Ablauf und die benötigten Unterlagen entsprechen denen eines Verkehrswertgutachtens gemäß
§ 194 BauGB. Die Marktwertschätzung umfasst etwa 30 bis 40 Seiten, die übersichtlich aufgebaut sind, damit Sie eine klare und fundierte Entscheidungsgrundlage haben.
Wie ist der Ablauf einer Immobilienbewertung?
Ein klar strukturierter Ablauf gibt Ihnen Transparenz und Sicherheit in jeder Phase der Immobilienbewertung
01 Unverbindliches Erstgespräch . 040 18140120
In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch schildern Sie uns Ihr Anliegen und den Zweck der Bewertung. Gemeinsam klären wir, welche Art von Gutachten für Ihre Situation sinnvoll ist.
Auf dieser Basis erhalten Sie ein transparentes, individuelles Angebot. Nach Ihrer Beauftragung werden die weiteren Schritte mit Ihnen abgestimmt und wir begleiten Sie strukturiert durch den gesamten Bewertungsprozess.
02 Erforderliche Unterlagen
Abstimmung der erforderlichen Unterlagen, in Abhängigkeit der zu bewertenden Immobilie. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der Unterlagen, falls Sie dies wünschen.
03 Ortstermin
Ein Ortstermin ist für eine Wertermittlung unerlässlich. Hierbei sollten möglichst sämtliche Räume besichtigt werden können. Während des Ortstermins werden nach vorheriger Einverständniserklärung Ablichtungen von den Räumlichkeiten vorgenommen, die im Gutachten in der Anlage veröffentlicht werden und so den Zustand des Objektes dokumentieren. Ein Ortstermin ist erst sinnvoll, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
04 Auswertung und Bewertung . Gutachtenerstellung
Die Erkenntnisse des Ortstermins, die erforderlichen Unterlagen werden ausgewertet und bewertet, wobei das Marktgeschehen zum Wertermittlungsstichtag berücksichtigt wird. Beantwortung von eventuellen Rückfragen unsererseits, Fertigstellung des Gutachtens.
05 Übergabe Gutachten
Übergabe des Gutachtens in der vereinbarten Form, ggf. Beantwortung Ihrer Fragen zum Gutachten.
Wir beraten Sie in vielen Fragen rund um Ihre Immobilie
Rufen Sie unverbindlich an 040 18 140 120 oder
Sie senden uns das ausgefüllte Formular mit Angabe Ihrer Rufnummer.
FAQ . Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung
Wie lange dauert die Erstellung einer Marktwertschätzung?
Die Erstellung einer Marktwertschätzung benötigt etwa zwei bis drei Wochen nach Eingang sämtlicher erforderlicher Unterlagen und nach Durchführung des Ortstermins. Die Fertigstellung ist auch von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Ist eine Marktwertschätzung zur Vorlage bei Gericht oder sonstigen Behörden geeignet?
Nein, das ist sie definitiv nicht. Die Marktwertschätzung ist rein für interne Zwecke und bei gütlicher Einigung zu verwenden. Eine Immobilienbewertung zur Vorlage bei öffentlichen Einrichtungen wird ausschließlich als Verkehrswertgutachten anerkannt.
Wo finde ich weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen?
Viele Fragen werden auf unserer Website FAQ Immobilienbewertung beantwortet.
2026 Birgit Hüning
Impressum . Datenschutz