Die Bewertung einer Liegenschaft kann sehr komplex sein. Es sind einige Unterlagen und Daten erforderlich, die wir auswerten und bewerten, besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale fließen ein, so dass eine Immobilienbewertung stets individuell ist.
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellte Fragen und Wissenswertes zur Immobilienbewertung.
FAQ
Häufig gestellte Fragen und Wissenswertes zur Immobilienbewertung.
Wie zuverlässig sind Online-Bewertungstools?
Die Werte aus Online-Bewertungstools basieren in der Regel auf Angebotspreise und nicht auf tatsächliche Kaufpreise.
Online-Bewertungen ersetzen nicht die präzise Verkehrswertermittlung nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) durch qualifizierte Sachverständige oder Gutachter:innen.
Online-Bewertungen werden von öffentlichen Institutionen, Banken etc. nicht anerkannt, meist dienen kostenlose Onlinebewertungen eher als Werbezweck.
Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?
Für ein Wertgutachten sind verschiedene Dokumente erforderlich, die Auflistung der erforderlichen Dokumente finden Sie hier.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einholung der erforderlichen Unterlagen.
Warum darf der Grundbuchauszug für die Immobilienbewertung nicht älter als ca. 3 Monate sein?
Der Grundbuchauszug dient als offizielles Dokument, das die aktuellen Eigentumsverhältnisse und alle relevanten Rechte und Belastungen eines Grundstücks oder einer Immobilie wiedergibt. Da sich die Eintragungen ändern können, ist es wichtig, dass der Auszug möglichst aktuell ist. Ein veralteter Auszug könnte ungenaue oder unvollständige Informationen enthalten, was zu falschen Annahmen für die Wertermittlung führen würde.
Was ist eine Anliegerbescheinigung und warum ist sie erforderlich?
Eine Anliegerbescheinigung ist ein amtliches Dokument. Hier sind Angaben zum Ausbau und zur Erschließungsbeitragssituation der Straße aufgeführt. Es bestätigt, ob es sich um einen Privatweg oder um eine Erschließungsanlagen im Sinne des Baugesetzbuchs handelt.
Die Anliegerbescheinigung ist für die Wertermittlung erforderlich, weil die Bodenrichtrichtwerte in der Regel als erschließungsbeitragsfrei ausgewiesen werden. Wenn gemäß der Anliegerbescheinigung jedoch noch Erschließungsbeiträge für die endgültige Herstellung der Straße anfallen, sind diese in der Wertermittlung zu berücksichtigen.
Was ist eine Baulast?
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Gemeinde, bestimmte bauliche Vorgaben oder Nutzungsvorgaben auf seinem Grundstück zuzulassen oder zu unterlassen. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und verpflichten den Grundstückseigentümer zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen, so dass eine eingetragene Baulast einen Werteinfluss auf das zu bewertende Grundstück zur Folge haben kann.
Die Baulast trägt oft zur Sicherstellung von baurechtlichen Anforderungen. Diese Verpflichtungen wirken sich auf das Grundstück aus und können auch zukünftige Eigentümer binden.
Eine Baulast ist im Baulastenverzeichnis eingetragen, wobei im Bundesland Bayern die Eintragung im Grundbuch erfolgt.
Was sind besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale?
„Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale sind wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die nach Art oder Umfang erheblich von dem auf dem jeweiligen Grundstücksmarkt Üblichen oder erheblich von den zugrunde gelegten Modellen oder Modellansätzen abweichen. Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale können insbesondere vorliegen bei besonderen Ertragsverhältnissen, Baumängeln und Bauschäden, baulichen Anlagen, die nicht mehr wirtschaftlich nutzbar sind (Liquidationsobjekte) und zur alsbaldigen Freilegung anstehen, Bodenverunreinigungen, Bodenschätzen sowie grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen.“ § 8 ImmoWertV.
Wie wird der Verkehrswert (Marktwert) definiert?
Im Baugesetzbuch § 194 ist der Verkehrswert wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Für die Wertermittlung stehen drei normierte Verfahren zur Verfügung: Vergleichswert-, Ertragswert-, Sachwertverfahren, wobei es der Sachverständigen obliegt, welches Verfahren Anwendung findet.
Warum wird ein Energieausweis für die Wertermittlung benötigt?
Ein Energieausweis ist wichtig, um die energetische Qualität eines Gebäudes transparent darzustellen, da die Einstufung des Gebäudes in die Energieeffizienzklassen A bis H einen Einfluss auf den Immobilienwert mit sich bringt. In Deutschland ist er bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben.
Sie haben weitere Fragen zur Immobilienbewertung?
Gleich anrufen 040 18140120 oder
das ausgefüllte Formular mit Angabe Ihrer Rufnummer an uns senden.
2026 Birgit Hüning
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