Die Personenzertifizierung nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist kein weiterer Abschluss, sondern ein Nachweis besonderer Sachkunde zu verschiedenen Bewertungsthemen.
Inhalt
Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Die Personenzertifizierung nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 durch eine Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist nach dem Bewertungsgesetz § 198 Abs. 2 mit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung gleichzusetzen.
In der deutschen Rechtsprechung gibt es weitere maßgebliche Urteile und Beschlüsse, die eine Zertifizierung nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 als gleichwertigen Sachkundenachweis zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung anerkennen.
Warum lehnt das Finanzamt manche Verkehrswertgutachten und einige zertifizierte Sachverständige ab?
Von dem Finanzamt werden Verkehrswertgutachten anerkannt
- vom zuständigen Gutachterausschuss
- von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- von Sachverständigen für Immobilienbewertung, die nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 einer akkreditierten Stelle (DAkkS) zertifiziert worden sind
In Deutschland gibt es mehrere Akkreditierungsstellen für die Zertifizierung von Sachverständigen, darunter befindet sich auch EIPOSCERT.

Erstzertifizierung bei EIPOSCERT
Um eine Erstzertifizierung durchführen zu können, sind folgende Voraussetzungen für eine Zulassung zu erfüllen:
- abgeschlossenes Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule, Berufsakademie einer einschlägigen Fachrichtung, z. B. der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Geodäsie, der Geografie, der Wirtschaftswissenschaften, der Immobilienbewertung, der Immobilienwirtschaft, des Immobilienmanagements oder der Rechtswissenschaften.
- mindestens 3-jährige praktische Tätigkeit als Sachverständiger für Immobilienbewertung bzw. schwerpunktmäßig Mitwirkung bei der Erstellung von Gutachten im Bereich der Immobilienbewertung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung
Für die Erstzertifizierung ist ein Antrag bei der Zertifizierungsstelle einzureichen mit Nachweisen über das abgeschlossene Studium, fachbezogene Tätigkeiten sowie Fachfortbildungen.
Ein Führungszeugnis ist ebenfalls erforderlich. Erst nach Vertragsabschluss über die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren kann begonnen werden:
- Prüfung von vier Referenzgutachten zu unterschiedlichen Bewertungsthemen inkl. Rechte und Belastungen
- Mündliche Prüfung
- Schriftliche Prüfung
Nach bestehen sämtlicher Prüfungsteile durch eine unabhängige Stelle ist die Erstzertifizierung abgeschlossen und hat eine beschränkte Gültigkeit von 5 Jahren.
Für die Qualitätssicherung sind innerhalb der Gültigkeitsdauer 3 Referenzgutachten einzureichen und jährlich Fortbildungen von 18 Zeitstunden bzw. 24 akademische Stunden nachzuweisen.
Rezertifizierung
Für die Rezertifizierung nach 5 Jahren ist eine mündliche Prüfung in Form eines Fachgesprächs zu führen und die vorgenannten Referenzgutachten und Fortbildungen nachzuweisen.
Sollten Sie Fragen zur Zertifizierung haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehe ich mit meinem Fachwissen zur Seite
Rufen Sie unverbindlich an 040 18140120, schreiben uns eine E-Mail oder
senden das ausgefülltes Formular mit Angabe Ihrer Rufnummer an uns.
2026 Birgit Hüning
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