Als Architektin und geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir Ihnen präzise Immobilienbewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken in Hamburg-Eimsbüttel.
Qualifizierte Immobilienbewertungen
Mit unseren Wertermittlungen im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) schaffen wir Klarheit und helfen bei Problemlösungen. Unsere Gutachten sind gerichtsfest und werden für verschiedene Anlässe wie Erbauseinandersetzungen, Trennungen, Vermögensübersicht, An- und Verkaufsberatung etc. abgefragt. Wir unterstützen Sie als Sachverständige für Immobilienbewertung und erstellen Ihnen ein
- gewissenhaftes
- unparteiisches
- weisungsfreies Gutachten ohne persönliches Interesse am Wert.

Manchmal reicht jedoch eine Gutachterliche Stellungnahme in Form eines sogenannten Kurzgutachtens aus, um zu einer Lösung zu kommen. Für interne Zwecke ohne gerichtliche Auseinandersetzung kann im Bedarfsfall eine Marktwertschätzung, welche gerne auch als sogenanntes Kurzgutachten bezeichnet wird, von uns angefertigt werden.
Wir besitzen Marktkenntnisse in Hamburg sowie in den angrenzenden Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Verkehrswertgutachten
Verschiedenste Situationen im Leben können die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) veranlassen. Als Architektin und geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung ermitteln wir den Verkehrswert unabhängig, fundiert und qualifiziert unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (ImmoWertV, ImmoWertA) und des aktuellen Marktgeschehens.
Unsere Gutachten werden verständlich und für jeden nachvollziehbar und für jeden prüfbar erstellt. Somit sind unsere Gutachten gerichtsfest.
Anlässe
- Kauf . Verkauf
- Erbschaft . Schenkung
- Vermögensaufteilung privat . betrieblich
- Steuerliche Bewertung
- Rechte und Lasten am Grundstück
- Enteignung . Entschädigung
- Umlegungsverfahren
- Insolvenz
- Trennung . Zugewinnausgleich
Unterlagen
- Zweck des Gutachtens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Wertermittlungsstichtag
- Liegenschaftskarte
- Aufstellung der Wohn- / Nutzflächen
- Baujahr
Die aufgeführte Auflistung oben ist nicht vollständig. Die vollständige Liste kann hier abgerufen werden.
Immobilienarten
- unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen
- freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
- Reihen-, Doppelhäuser, Doppelhaushälften
- Mehrfamilienhäuser
- Gemischt genutzte Grundstücke
- Gewerblich genutzte Grundstücke
- Handelsimmobilien
- Denkmalgeschützte Immobilien
Marktwertschätzung . Kurzgutachten
Nicht immer ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten für eine Wertermittlung in Hamburg-Eimsbüttel erforderlich. Manchmal reicht eine Marktwertschätzung oder das sogenannte Kurzgutachten aus. Die Marktwertschätzung ist eher zur Orientierung für nachfolgende Situationen geeignet:
- Kauf oder Verkauf
- Zur eigenen Vermögensübersicht
- Wertaufteilung bei gütlicher Einigung
Eine Marktwertschätzung oder auch gerne Kurzgutachten genannt, ist gegenüber dem Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB wesentlich verkürzt. Die Beschreibung erfolgt stichpunktartig einschließlich der rechtlichen Gegebenheiten. Objektspezifische Besonderheiten, Sanierungsstau sowie Rechte und Lasten, werden berücksichtigt. Die Kaufpreisschätzung als sogenanntes Kurzgutachten beinhaltet ein geeignetes normiertes Wertermittlungsverfahren sowie die Plausibilisierung des Ergebnisses. Die verkürzte Darstellung ist nicht verwendbar für steuerliche Zwecke, bei rechtlichen Auseinandersetzungen und zur Vorlagen beim Betreuungsgericht. Der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen gleichen denen eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB. Das sogenannte Kurzgutachten oder auch Kaufpreiseinschätzung umfasst i.d.R. etwa 30 bis 40 Seiten.
Ortstermin für die Wertermittlung in Hamburg-Eimsbüttel

Besichtigung von außen und innen
Ein Ortstermin ist für eine Wertermittlung in Hamburg-Eimsbüttel unerlässlich. Hierbei sollten möglichst sämtliche Räume besichtigt werden können. Während des Ortstermins werden nach vorheriger Einverständniserklärung Ablichtungen von den Räumlichkeiten vorgenommen, die im Verkehrswertgutachten in der Anlage veröffentlicht werden und so den Zustand des Objektes dokumentieren.
Normierte Wertermittlungsverfahren
Vergleichswertverfahren
§§ 24 – 26 ImmoWertV
Ertragswertverfahren
§§ 27 – 34 ImmoWertV
Sachwertverfahren
§§ 35 – 39 ImmoWertV
Was uns auszeichnet
Qualifikation
Unserer langjährigen Berufserfahrungen in der Bau- und Immobilienbranche verdanken wir über ein tiefes und zugleich breitgefächertes Fachwissen, das für die qualifizierte Wertermittlung eine sehr gute Basis bildet.
Unabhängigkeit
Mit unseren Personenzertifizierungen verpflichten wir uns dazu, stets unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Lebenslanges Lernen
Wir halten unser Wissen durch fortlaufende Weiterbildungen stets aktuell und erweitern es durch Zusatzqualifizierungen.
Rezertifizierungen im Bereich der Immobilienbewertung sind erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und bitten Sie, das Formular vollständig auszufüllen.
Netzwerke zur Qualitätssicherung
Mit meinem Kollegen Herr Sebastian Selzer habe ich das Gutachterkollektiv ins Leben gerufen. Neben dem stetigen fachlichen Austausch führen wir auch das Vier-Augen-Prinzip durch, das sichert die Qualität unserer Gutachten.
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