Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Ihnen qualifizierte Wertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Verschiedenste Situationen im Leben können die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) veranlassen. Hierfür ist eine Anzahl an Unterlagen erforderlich, die auch von der Objektart abhängig ist. Zur Qualitätssicherung leben wir das Vier-Augen-Prinzip.




Verkehrswertgutachten Ottstermin

Besichtigung von außen und innen

Ein Ortstermin ist für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB unerlässlich. Hierbei sollten möglichst sämtliche Räume besichtigt werden können. Während des Ortstermins werden nach vorheriger Einverständniserklärung Ablichtungen von den Räumlichkeiten vorgenommen, die im Verkehrswertgutachten in der Anlage veröffentlicht werden und so den Zustand des Objektes dokumentieren.







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