Wir erstellen Ihnen qualifizierte Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Verkehrswertgutachten
Verschiedenste Situationen im Leben können die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) veranlassen. Hierfür ist eine Anzahl an Unterlagen erforderlich, die auch von der Objektart abhängig ist. Zur Qualitätssicherung leben wir das Vier-Augen-Prinzip.
Anlässe
- Kauf . Verkauf
- Erbschaft . Schenkung
- Vermögensaufteilung privat . betrieblich
- Steuerliche Bewertung
- Rechte und Lasten am Grundstück
- Enteignung . Entschädigung
- Umlegungsverfahren
- Insolvenz
- Trennung
Unterlagen
- Zweck des Verkehrswertgutachtens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Wertermittlungsstichtag
- Liegenschaftskarte
- Wohn- und Nutzflächen
- Baujahr
Die Liste ist nicht vollständig. Je nach Objektart sind weitere Unterlagen erforderlich, die dann bekannt gegeben wird.
Honorar
Bei privaten Aufträgen richtet sich das Honorar nach der Honorartabelle des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen b.v.s. e.V.
Möglich sind auch Vereinbarungen als Pauschalhonorare oder die Abrechnung nach Aufwand.
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Wertermittlung durch Gerichte, erfolgt die Abrechnung nach dem JVEG.
Ortstermin für das Verkehrswertgutachten

Besichtigung von außen und innen
Ein Ortstermin ist für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB unerlässlich. Hierbei sollten möglichst sämtliche Räume besichtigt werden können. Während des Ortstermins werden nach vorheriger Einverständniserklärung Ablichtungen von den Räumlichkeiten vorgenommen, die im Verkehrswertgutachten in der Anlage veröffentlicht werden und so den Zustand des Objektes dokumentieren.
Normierte Wertermittlungsverfahren
Vergleichswertverfahren
§§ 24 – 26 ImmoWertV
Ertragswertverfahren
§§ 27 – 34 ImmoWertV
Sachwertverfahren
§§ 35 – 39 ImmoWertV
Was uns auszeichnet
Qualifikation
Unserer langjährigen Berufserfahrungen in der Bau- und Immobilienbranche verdanken wir über ein tiefes und zugleich breitgefächertes Fachwissen, das für die qualifizierte Wertermittlung eine sehr gute Basis bildet.
Unabhängigkeit
Mit unseren Personenzertifizierungen verpflichten wir uns dazu, stets unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Wir leben das Vier-Augen-Prinzip.
Lebenslanges Lernen
Wir halten unser Wissen durch fortlaufende Weiterbildungen stets aktuell und erweitern es durch Zusatzqualifizierungen.
Rezertifizierungen im Bereich der Immobilienbewertung sind erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und bitten Sie, das Formular vollständig auszufüllen.
Unser Einzugsgebiet für Immobilienbewertungen
Wir bieten Marktkenntnisse im Großraum Hamburg und in den angrenzenden Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Hamburg
Hamburg-Altona
Hamburg-Bergedorf
Hamburg-Eimsbüttel
Hamburg-Mitte
Hamburg-Nord
Hamburg-Harburg
Hamburg-Wandsbek
Schleswig-Holstein
Ahrensburg
Bad Oldesloe
Elmshorn
Flensburg
Geesthacht
Glückstadt
Grömitz
Kaltenkirchen
Kiel
Lübeck
Pinneberg
Quickborn
Sankt Peter-Ording
Wedel
Niedersachsen
Landkreis Harburg
Buchholz
Buxtehude
Hanstedt
Lüneburg
Stade
Winsen (Luhe)
Netzwerke stärken die eigenen Fähigkeiten
Stetiges Lernen und die Weiterentwicklung der eigenen Fähigkeiten stehen für uns ganz oben. Daher habe ich mit meinem Kollegen Herr Sebastian Selzer das Gutachterkollektiv ins Leben gerufen. Der stetige Austausch und Dialog macht uns Tag für Tag ein bisschen besser.
2025 Birgit Hüning
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