Als Architektin und geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir Ihnen präzise Immobilienbewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Verkehrswertgutachten
Verschiedenste Situationen im Leben können die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) veranlassen. Als Architektin und geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung ermitteln wir den Verkehrswert unabhängig, fundiert und qualifiziert unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (ImmoWertV, ImmoWertA) und des aktuellen Marktgeschehens.
Unsere Gutachten werden verständlich und für jeden nachvollziehbar und für jeden prüfbar erstellt. Somit sind unsere Gutachten gerichtsfest.
Anlässe
- Kauf . Verkauf
- Erbschaft . Schenkung
- Vermögensaufteilung privat . betrieblich
- Steuerliche Bewertung
- Rechte und Lasten am Grundstück
- Enteignung . Entschädigung
- Umlegungsverfahren
- Insolvenz
- Trennung . Zugewinnausgleich
Unterlagen
- Zweck des Gutachtens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Wertermittlungsstichtag
- Liegenschaftskarte
- Aufstellung der Wohn- / Nutzflächen
- Baujahr
Die aufgeführte Auflistung oben ist nicht vollständig. Die vollständige Liste kann hier abgerufen werden.
Immobilienarten
- unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen
- freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
- Reihen-, Doppelhäuser, Doppelhaushälften
- Mehrfamilienhäuser
- Gemischt genutzte Grundstücke
- Gewerblich genutzte Grundstücke
- Handelsimmobilien
- Denkmalgeschützte Immobilien
Marktwertschätzung . Kurzgutachten
Die Marktwertschätzung ist eher zur Orientierung für nachfolgende Situationen geeignet:
- Kauf oder Verkauf
- Zur eigenen Vermögensübersicht
- Wertaufteilung bei gütlicher Einigung aus.
Eine Marktwertschätzung oder auch gerne Kurzgutachten genannt, ist gegenüber dem Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB wesentlich verkürzt. Die Beschreibung erfolgt stichpunktartig einschließlich der rechtlichen Gegebenheiten. Objektspezifische Besonderheiten, Sanierungsstau sowie Rechte und Lasten, werden berücksichtigt. Die Kaufpreiseinschätzung als sogenanntes Kurzgutachten beinhaltet ein geeignetes normiertes Wertermittlungsverfahren sowie die Plausibilisierung des Ergebnisses. Die verkürzte Darstellung ist nicht verwendbar für steuerliche Zwecke, bei rechtlichen Auseinandersetzungen und zur Vorlagen beim Betreuungsgericht. Der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen gleichen denen eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB. Das Kurzgutachten oder auch Kaufpreiseinschätzung umfasst i.d.R. etwa 30 bis 40 Seiten.
Ortstermin für die Wertermittlung

Besichtigung von außen und innen
Ein Ortstermin ist für jede Wertermittlung unerlässlich.
Hierbei sollten möglichst sämtliche Räume besichtigt werden können. Während des Ortstermins werden nach vorheriger Einverständniserklärung Ablichtungen von den Räumlichkeiten vorgenommen, die im Verkehrswertgutachten in der Anlage veröffentlicht werden und so den Zustand des Objektes dokumentieren.
Normierte Wertermittlungsverfahren
Vergleichswertverfahren
§§ 24 – 26 ImmoWertV
Ertragswertverfahren
§§ 27 – 34 ImmoWertV
Sachwertverfahren
§§ 35 – 39 ImmoWertV
Was uns auszeichnet
Qualifikation
Unserer langjährigen Berufserfahrungen in der Bau- und Immobilienbranche verdanken wir über ein tiefes und zugleich breitgefächertes Fachwissen, das für die qualifizierte Wertermittlung eine sehr gute Basis bildet.
Unabhängigkeit
Mit unseren Personenzertifizierungen verpflichten wir uns dazu, stets unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Lebenslanges Lernen
Wir halten unser Wissen durch fortlaufende Weiterbildungen stets aktuell und erweitern es durch Zusatzqualifizierungen.
Rezertifizierungen im Bereich der Immobilienbewertung sind erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und bitten Sie, das Formular vollständig auszufüllen.
Unser Einzugsgebiet für Immobilienbewertungen
Wir bieten Marktkenntnisse im Großraum Hamburg und in den angrenzenden Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Hamburg
Hamburg-Altona
Hamburg-Bergedorf
Hamburg-Eimsbüttel
Hamburg-Mitte
Hamburg-Nord
Hamburg-Harburg
Hamburg-Wandsbek
Schleswig-Holstein
Ahrensburg
Bad Oldesloe
Elmshorn
Flensburg
Geesthacht
Glückstadt
Grömitz
Kaltenkirchen
Kiel
Lübeck
Pinneberg
Quickborn
Sankt Peter-Ording
Wedel
Niedersachsen
Landkreis Harburg
Buchholz
Buxtehude
Hanstedt
Lüneburg
Stade
Winsen (Luhe)
Netzwerke zur Qualitätssicherung
Mit meinem Kollegen Herr Sebastian Selzer habe ich das Gutachterkollektiv ins Leben gerufen. Neben dem stetigen fachlichen Austausch führen wir auch das Vier-Augen-Prinzip durch, das sichert die Qualität unserer Gutachten.
2025 Birgit Hüning
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