Verkehrswertgutachten

Wir erstellen Ihnen qualifizierte Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.

Verkehrswertgutachten Ottstermin

Besichtigung von außen und innen

Ein Ortstermin ist für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB unerlässlich. Hierbei sollten möglichst sämtliche Räume besichtigt werden können. Während des Ortstermins werden nach vorheriger Einverständniserklärung Ablichtungen von den Räumlichkeiten vorgenommen, die im Verkehrswertgutachten in der Anlage veröffentlicht werden und so den Zustand des Objektes dokumentieren.




    Unser Einzugsgebiet für Immobilienbewertungen

    Gutachterkollektiv: Immobilienbewertung Wertermittlung An- und Verkaufsberatung

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