Wir erstellen Ihnen qualifizierte Wertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken in Hamburg-Bergedorf.
Qualifizierte Immobilienbewertungen
Mit unseren Wertermittlungen im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) schaffen wir Klarheit und helfen bei Problemlösungen. Unsere Gutachten sind gerichtsfest und werden für verschiedene Anlässe wie Erbauseinandersetzungen, Trennungen, Vermögensübersicht, An- und Verkaufsberatung etc. abgefragt. Wir unterstützen Sie als Sachverständige für Immobilienbewertung und erstellen Ihnen ein
- gewissenhaftes
- unparteiisches
- weisungsfreies Gutachten ohne persönliches Interesse am Wert.

Manchmal reicht jedoch eine Gutachterliche Stellungnahme in Form eines sogenannten Kurzgutachtens aus, um zu einer Lösung zu kommen. Für interne Zwecke ohne gerichtliche Auseinandersetzung kann im Bedarfsfall eine Marktwertschätzung, welche gerne auch als sogenanntes Kurzgutachten bezeichnet wird, von uns angefertigt werden.
Wir besitzen Marktkenntnisse in Hamburg sowie in den angrenzenden Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Verkehrswertgutachten
Verschiedenste Situationen im Leben können die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) veranlassen. Hierfür ist eine Anzahl an Unterlagen erforderlich, die auch von der Objektart abhängig ist. Zur Qualitätssicherung leben wir das Vier-Augen-Prinzip.
Anlässe
- Kauf . Verkauf
- Erbschaft . Schenkung
- Vermögensaufteilung privat . betrieblich
- Steuerliche Bewertung
- Rechte und Lasten am Grundstück
- Enteignung . Entschädigung
- Umlegungsverfahren
- Insolvenz
- Trennung
Unterlagen
- Zweck des Gutachtens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Wertermittlungsstichtag
- Liegenschaftskarte
- Aufstellung der Wohn- / Nutzflächen
- Baujahr
Die Liste ist nicht vollständig. Je nach Objektart sind weitere Unterlagen erforderlich, die dann bekannt gegeben wird.
Honorar
Bei privaten Aufträgen richtet sich das Honorar nach der Honorartabelle des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständigen b.v.s. e.V.
Möglich sind auch Vereinbarungen als Pauschalhonorare oder die Abrechnung nach Aufwand.
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Wertermittlung durch Gerichte, erfolgt die Abrechnung nach dem JVEG.
Ortstermin für die Wertermittlung in Hamburg-Bergedorf

Besichtigung von außen und innen
Ein Ortstermin ist für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB unerlässlich. Hierbei sollten möglichst sämtliche Räume besichtigt werden können. Während des Ortstermins werden nach vorheriger Einverständniserklärung Ablichtungen von den Räumlichkeiten vorgenommen, die im Verkehrswertgutachten in der Anlage veröffentlicht werden und so den Zustand des Objektes dokumentieren.
Marktwertschätzung . Kurzgutachten
Nicht immer ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten für eine Wertermittlung in Hamburg-Bergedorf erforderlich. Manchmal reicht eine Marktwertschätzung oder das sogenannte Kurzgutachten aus. Die Marktwertschätzung ist eher zur Orientierung für nachfolgende Situationen geeignet:
- Kauf oder Verkauf
- Zur eigenen Vermögensübersicht
- Wertaufteilung bei gütlicher Einigung aus.
Eine Marktwertschätzung oder auch gerne Kurzgutachten genannt, ist gegenüber dem Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB wesentlich verkürzt. Die Beschreibung erfolgt stichpunktartig einschließlich der rechtlichen Gegebenheiten. Objektspezifische Besonderheiten, Sanierungsstau sowie Rechte und Lasten, werden berücksichtigt. Die Kaufpreisschätzung als sogenanntes Kurzgutachten beinhaltet ein geeignetes normiertes Wertermittlungsverfahren sowie die Plausibilisierung des Ergebnisses. Die verkürzte Darstellung ist nicht verwendbar für steuerliche Zwecke, bei rechtlichen Auseinandersetzungen und zur Vorlagen beim Betreuungsgericht. Der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen gleichen denen eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB. Das Kurzgutachten oder auch Kaufpreiseinschätzung umfasst i.d.R. etwa 30 bis 40 Seiten.
Normierte Wertermittlungsverfahren
Vergleichswertverfahren
§§ 24 – 26 ImmoWertV
Ertragswertverfahren
§§ 27 – 34 ImmoWertV
Sachwertverfahren
§§ 35 – 39 ImmoWertV
Was uns auszeichnet
Qualifikation
Unserer langjährigen Berufserfahrungen in der Bau- und Immobilienbranche verdanken wir über ein tiefes und zugleich breitgefächertes Fachwissen, das für die qualifizierte Wertermittlung eine sehr gute Basis bildet.
Unabhängigkeit
Mit unseren Personenzertifizierungen verpflichten wir uns dazu, stets unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Lebenslanges Lernen
Wir halten unser Wissen durch fortlaufende Weiterbildungen stets aktuell und erweitern es durch Zusatzqualifizierungen.
Rezertifizierungen im Bereich der Immobilienbewertung sind erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und bitten Sie, das Formular vollständig auszufüllen.
2025 Birgit Hüning
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