Als Architektin und geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung verbinden wir bautechnische Expertise mit fundierter Marktkenntnis.
So bewerten wir Ihre Immobilie mit einem geschulten Blick für Bauqualität, Schäden, Modernisierungsstand und Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und des Baugesetzbuches (BauGB).
Wir erstellen wir Ihnen präzise Immobilienbewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken im Bezirk Altona.
Verkehrswertgutachten . detailliert, nachvollziehbar und gerichtsfest
Ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB ist die ausführliche und gerichtsfeste Form der Immobilienbewertung. Sie erhalten eine detaillierte, nachvollziehbar begründete Feststellung des Verkehrswertes, die von Gerichten, Finanzämtern, Banken und anderen Behörden anerkannt wird.
Das Gutachten beinhaltet eine umfassende Beschreibung der Immobilie mit
- allen baulichen, technischen und rechtlichen Merkmalen
- Lageanalyse (Makro- und Mikrolage)
- Fotodokumentation und sonstigen Anlagen wie Nebenberechnungen, behördliche Auskünfte etc.
In den Wertermittlung werden
- besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
- wertrelevanter Sanierungsstau, Bauschäden
- Rechte und Belastungen (z.B. Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht, Erbbaurecht, Leitungsrecht etc.)
detailliert geprüft und in die Wertermittlung einbezogen.
Ein Verkehrswertgutachten bietet Ihnen eine rechtssichere Grundlage bei
- Erbauseinandersetzungen
- Scheidungen und Zugewinnausgleich
- steuerlichen Fragestellungen
- gerichtlichen Auseinandersetzungen oder
- Finanzierungs- und Vermögensentscheidungen
Weitere Bewertungsanlässe
- Enteignung . Entschädigung
- Umlegungsverfahren
- Insolvenz
Unterlagen
- Zweck des Gutachtens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Wertermittlungsstichtag
- Liegenschaftskarte
- Aufstellung der Wohn- / Nutzflächen
- Baujahr
Die aufgeführte Auflistung oben ist nicht vollständig. Die vollständige Liste kann hier abgerufen werden.
Wir bewerten
- Unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen
- Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
- Reihenhäuser, Doppelhaushälften
- Mehrfamilienhäuser
- Gemischt genutzte Grundstücke
- Gewerblich genutzte Grundstücke
- Handelsimmobilien
- Denkmalgeschützte Immobilien
Wir besitzen Marktkenntnisse im westlichsten Bezirk in Hamburg Altona und Umgebung. Der Bezirk Altona mit seinen 14 Stadtteilen kann vielfältiger kaum sein: kreativ, schräg und vornehm.
Marktwertschätzung (Kurzgutachten) . kompakt und aussagekräftig
Eine Marktwertschätzung oder auch gerne Kurzgutachten genannt, ist die kompakte Variante eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung des Marktwertes Ihrer Immobilie, ohne des sehr ausführlichen Umfangs eines Vollgutachtens.
- Stichpunktartige Beschreibung inklusive der rechtlichen Rahmenbedingungen
- Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale
- Berücksichtigung von wertrelevanten Sanierungsstau und Bauschäden
- Rechte und Belastungen (z.B. Grunddienstbarkeiten wie Wegerecht, Leitungsrecht, Überbaurecht etc.) fließen in die Wertermittlung ein
Die Marktwertschätzung dient in erster Linie Ihrer Orientierung bei
- Kauf oder Verkauf
- Zur eigenen Vermögensübersicht
- Wertaufteilung bei gütlicher Einigung
Der Ablauf und die benötigten Unterlagen entsprechen denen eines Verkehrswertgutachtens gemäß
§ 194 BauGB. Die Marktwertschätzung umfasst in der Regel etwa 30 bis 40 Seiten, die übersichtlich aufgebaut sind, damit Sie eine klare und fundierte Entscheidungsgrundlage haben.
Wie ist der Ablauf einer Immobilienbewertung in Altona?
Ein klar strukturierter Ablauf gibt Ihnen Transparenz und Sicherheit in jeder Phase der Immobilienbewertung
01 Unverbindliches Erstgespräch . 040 18140120
In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch schildern Sie uns Ihr Anliegen und den Zweck der Bewertung. Gemeinsam klären wir, welche Art von Gutachten für Ihre Situation sinnvoll ist.
Auf dieser Basis erhalten Sie ein transparentes, individuelles Angebot. Nach Ihrer Beauftragung werden die weiteren Schritte mit Ihnen abgestimmt und wir begleiten Sie strukturiert durch den gesamten Bewertungsprozess.
02 Erforderliche Unterlagen
Abstimmung der erforderlichen Unterlagen, in Abhängigkeit der zu bewertenden Immobilie. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der Unterlagen, falls Sie dies wünschen.
03 Ortstermin
Ein Ortstermin ist für eine Wertermittlung unerlässlich. Hierbei sollten möglichst sämtliche Räume besichtigt werden können. Während des Ortstermins werden nach vorheriger Einverständniserklärung Ablichtungen von den Räumlichkeiten vorgenommen, die im Gutachten in der Anlage veröffentlicht werden und so den Zustand des Objektes dokumentieren. Ein Ortstermin ist erst sinnvoll, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
04 Auswertung und Bewertung . Gutachtenerstellung
Die Erkenntnisse des Ortstermins, die erforderlichen Unterlagen werden ausgewertet und bewertet, wobei das Marktgeschehen zum Wertermittlungsstichtag berücksichtigt wird. Beantwortung von eventuellen Rückfragen unsererseits, Fertigstellung des Gutachtens.
05 Übergabe Gutachten
Übergabe des Gutachtens in der vereinbarten Form, ggf. Beantwortung Ihrer Fragen zum Gutachten.
Gutachterliche Stellungnahme
Sie haben Fragen zu Ihrer Immobilie oder Sie haben z. B. im Falle einer Trennung ein Gutachten über das gemeinsame Grundstück erhalten und Sie sind sich unsicher, ob der Wert objektiv bewertet wurde? Wir bieten eine fachlich fundierte Prüfung, z. B. zur Plausibilität des Gutachtens und geben Ihnen eine gutachterlichen Stellungnahme. Im Streitfall ist die Plausibilisierung eines Gutachtens eine objektive Prüfung und kann als Vier-Augen-Prinzip verstanden werden. Die Plausibilisierung ist in jedem Fall eine kostengünstigere Lösung als ein Gegengutachten anfertigen zu lassen und führt meist zu einer schnelleren Lösung.
Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen
040 18140120 oder
Sie senden uns das ausgefüllte Formular mit Angabe Ihrer Rufnummer.
FAQ . Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung
Wie lange dauert die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens?
Eine professionelle Immobilienbewertung dauert etwa drei bis vier Wochen nach Eingang sämtlicher erforderlicher Unterlagen und des Ortstermins. Die Fertigstellung ist auch abhängig von der Gutachtenart, Objektkomplexität und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Wo finde ich weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen?
Viele Fragen werden auf meiner FAQ-Seite beantwortet: FAQ Immobilienbewertung
Sie können natürlich auch gerne anrufen.
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