Als Architektin und geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir Ihnen präzise Immobilienbewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken in Eidelstedt.
Qualifizierte Immobilienbewertungen
Mit unseren Wertermittlungen im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) schaffen wir Klarheit und helfen bei Problemlösungen. Unsere Gutachten sind rechtssicher und werden für verschiedene Anlässe wie Erbauseinandersetzungen, Trennungen, Vermögensübersicht, An- und Verkaufsberatung etc. benötigt. Wir unterstützen Sie als Sachverständige für Immobilienbewertung und erstellen Ihnen ein
- gewissenhaftes
- unparteiisches
- weisungsfreies Gutachten ohne persönliches Interesse am Wert.

Manchmal reicht eine verkürzte Darstellung der Immobilienbewertung aus, um zu einer Lösung zu kommen. Die Marktwertschätzung, wird gerne auch als Kurzgutachten bezeichnet, eignet sich jedoch nicht für gerichtliche Auseinandersetzungen, zur Vorlage bei Behörden und ist rein für interne Zwecke anzuwenden.
Wir besitzen Marktkenntnisse in Eidelstedt und Umgebung.
Verkehrswertgutachten
Verschiedenste Situationen im Leben können die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens nach
§ 194 Baugesetzbuch (BauGB) veranlassen. Als Architektin und geprüfte Sachverständige für Immobilienbewertung ermitteln wir den Verkehrswert unabhängig, fundiert und qualifiziert unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (ImmoWertV, ImmoWertA) und des aktuellen Marktgeschehens. Somit sind unsere Gutachten gerichtsfest.
Unsere Gutachten werden verständlich und für jeden nachvollziehbar erstellt.
Anlässe
- Kauf . Verkauf
- Erbschaft . Schenkung
- Vermögensaufteilung privat . betrieblich
- Steuerliche Bewertung
- Rechte und Belastungen
- Enteignung . Entschädigung
- Umlegungsverfahren
- Insolvenz
- Trennung . Zugewinnausgleich
Unterlagen
- Zweck des Gutachtens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Wertermittlungsstichtag
- Liegenschaftskarte
- Aufstellung der Wohn- / Nutzflächen
- Baujahr
Die aufgeführte Auflistung oben ist nicht vollständig. Die vollständige Liste kann hier abgerufen werden.
Immobilienarten
- Unbebaute Grundstücke
- Eigentumswohnungen
- Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
- Reihen-, Doppelhäuser, Doppelhaushälften
- Mehrfamilienhäuser
- Gemischt genutzte Grundstücke
- Gewerblich genutzte Grundstücke
- Handelsimmobilien
- Denkmalgeschützte Immobilien
Marktwertschätzung . Kurzgutachten
Nicht immer ist ein ausführliches Verkehrswertgutachten für eine Wertermittlung in Eidelstedt erforderlich. Manchmal reicht eine Marktwertschätzung oder das sogenannte Kurzgutachten aus. Die Marktwertschätzung ist eher zur Orientierung für nachfolgende Situationen geeignet:
- Kauf oder Verkauf
- Zur eigenen Vermögensübersicht
- Wertaufteilung bei gütlicher Einigung
Eine Marktwertschätzung oder auch gerne Kurzgutachten genannt, ist gegenüber dem Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB wesentlich verkürzt. Die Beschreibung erfolgt stichpunktartig einschließlich der rechtlichen Gegebenheiten. Objektspezifische Besonderheiten, Sanierungsstau sowie Rechte und Lasten, werden berücksichtigt. Die Kaufpreisschätzung als sogenanntes Kurzgutachten beinhaltet ein geeignetes normiertes Wertermittlungsverfahren sowie die Plausibilisierung des Ergebnisses. Die verkürzte Darstellung ist nicht verwendbar für steuerliche Zwecke, bei rechtlichen Auseinandersetzungen und zur Vorlagen beim Betreuungsgericht. Der Ablauf und die erforderlichen Unterlagen gleichen denen eines Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB. Das sogenannte Kurzgutachten oder auch Kaufpreiseinschätzung umfasst i.d.R. etwa 30 bis 40 Seiten.
Ablauf einer Immobilienbewertung
1 Erstgespräch
In einem kostenlosen Erstgespräch schildern Sie uns Ihr Anliegen und den Zweck des Gutachtens. Wir besprechen, welches Gutachten erforderlich ist für Ihr Anliegen.
2 Erforderliche Unterlagen
Abstimmung der erforderlichen Unterlagen, in Abhängigkeit der zu bewertenden Immobilie. Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung der Unterlagen, falls Sie dies wünschen.
3 Ortstermin
Ein Ortstermin ist für eine Wertermittlung unerlässlich. Hierbei sollten möglichst sämtliche Räume besichtigt werden können. Während des Ortstermins werden nach vorheriger Einverständniserklärung Ablichtungen von den Räumlichkeiten vorgenommen, die im Gutachten in der Anlage veröffentlicht werden und so den Zustand des Objektes dokumentieren. Ein Ortstermin ist erst sinnvoll, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
4 Auswertung und Bewertung . Gutachtenerstellung
Die Erkenntnisse des Ortstermins, die erforderlichen Unterlagen werden ausgewertet und bewertet, wobei das Marktgeschehen zum Wertermittlungsstichtag berücksichtigt wird. Beantwortung von eventuellen Rückfragen unsererseits, Fertigstellung des Gutachtens.
5 Übergabe Gutachten
Übergabe des Gutachtens in der vereinbarten Form, ggf. Beantwortung Ihrer Fragen zum Gutachten.
Weitere häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung finden Sie auch hier:
FAQ Immobilienbewertung
Gutachterliche Stellungnahme
Sie haben Fragen zu Ihrer Immobilie oder Sie haben z. B. im Falle einer Trennung ein Gutachten über das gemeinsame Grundstück erhalten und Sie sind sich unsicher, ob der Wert objektiv bewertet wurde? Wir bieten eine fachlich fundierte Prüfung, z. B. zur Plausibilität des Gutachtens und geben Ihnen eine gutachterlichen Stellungnahme. Im Streitfall ist die Plausibilisierung eines Gutachtens eine objektive Prüfung und kann als Vier-Augen-Prinzip verstanden werden. Die Plausibilisierung ist in jedem Fall eine kostengünstigere Lösung als ein Gegengutachten anfertigen zu lassen und führt meist zu einer schnelleren Lösung.
Was uns auszeichnet
Qualifikation
Unserer langjährigen Berufserfahrungen in der Bau- und Immobilienbranche verdanken wir über ein tiefes und zugleich breitgefächertes Fachwissen, das für die qualifizierte Wertermittlung eine sehr gute Basis bildet.
Unabhängigkeit
Mit unseren Personenzertifizierungen verpflichten wir uns dazu, stets unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Lebenslanges Lernen
Wir halten unser Wissen durch fortlaufende Weiterbildungen stets aktuell und erweitern es durch Zusatzqualifizierungen.
Rezertifizierungen im Bereich der Immobilienbewertung sind erforderlich.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Lösungsfindung
Birgit Hüning . 040 18140120 oder
Sie senden uns das ausgefüllte Formular mit Angabe Ihrer Rufnummer.
Netzwerk
Mit meinem Kollegen Herr Sebastian Selzer habe ich das Gutachterkollektiv ins Leben gerufen. Neben dem stetigen fachlichen Austausch führen wir auch das Vier-Augen-Prinzip durch, sofern Sie dies wünschen.
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